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DSGVO Personalvermittlung: Zeitarbeit 2026

DSGVO Personalvermittlung 2026: Bewerberdaten, AÜG, Kundendatenfluss, KI-Bewerberauswahl und Bußgeldrisiken.

In einem Satz. Personalvermittler und Zeitarbeitsfirmen verarbeiten besonders sensible Beschäftigtendaten — von Bewerbungsdokumenten über Gesundheitsdaten bis zu Kundeneinsätzen — und unterliegen DSGVO, BDSG § 26, AÜG sowie der Spezialregelung des AGG; KI-basierte Bewerberauswahl löst nach 2026 zusätzliche AI-Act-Pflichten aus.

Wichtige Punkte

  • Bewerber-Daten: Aufbewahrung max. 6 Monate nach Absage (AGG).
  • Gesundheitsdaten nur mit ausdrücklicher Einwilligung.
  • Kundeneinsätze: AVV oder gemeinsame Verantwortung prüfen.
  • KI-Bewerberauswahl ab 2026 Hochrisiko nach AI Act.
  • AÜG-Erlaubnis und Datenschutz koppeln.

1. Rechtsgrundlagen

Verarbeitung Rechtsgrundlage
Bewerbung Art. 6 Abs. 1 lit. b (Anbahnung)
Arbeitsvertrag Zeitarbeitnehmer BDSG § 26
Datenfluss zu Kundenbetrieb Art. 6 lit. f oder AVV
Lohnabrechnung BDSG § 26 + AO/HGB
Gesundheitsdaten Art. 9 Abs. 2 lit. h + Einwilligung
Background-Check Strenge Grenzen § 26

2. Bewerberdaten

  • Speicherung erlaubt bis Stellenbesetzung.
  • Bei Absage: 6 Monate Aufbewahrung wegen AGG-Klagefrist.
  • Längere Speicherung nur mit Einwilligung (Talent Pool).
  • Lösch- und Auskunftsanfragen nach Art. 15-17.

3. Sensible Bewerber-Daten

  • Foto: nicht Pflicht, sollte nicht angefordert werden.
  • Familienstand, Religion, Schwerbehinderung: AGG-relevant, nicht erfragen.
  • Strafregister: nur bei berechtigtem Anlass (z.B. Geldtransport).
  • Gesundheitstests: nur arbeitsplatzspezifisch und einwilligungsbasiert.

4. Datenfluss zum Kundenbetrieb

  • Übermittlung Zeitarbeitnehmer-Daten an Kunde: Art. 6 lit. f.
  • Standardumfang: Name, Qualifikation, Kontakt.
  • Sozialdaten (Krankenkasse, Steuer): nicht an Kunde.
  • Vertrag mit Kunde sollte Datenfluss regeln.

5. KI-Bewerberauswahl

AI Act 2026 stuft KI-Bewerbermanagement als Hochrisiko ein:

  • Verzeichnis nach AI Act.
  • DSFA + AI-Impact-Assessment.
  • Menschliche Letztentscheidung Pflicht.
  • Diskriminierungsfreie Trainingsdaten.
  • Information Bewerber über KI-Einsatz.

6. Hintergrundüberprüfungen

  • SCHUFA: nur bei finanzieller Verantwortung.
  • Google-Recherche: nur öffentlich zugängliche Quellen.
  • Social Media (LinkedIn): beruflich OK; private (Facebook, Instagram) heikel.
  • Referenzen: Einwilligung Bewerber erforderlich.

7. AVV vs. eigene Verantwortung

  • Kundenbetrieb gibt Weisungen zum Einsatz = oft gemeinsame Verantwortung nach Art. 26.
  • Verarbeitung Lohnabrechnung beim Vermittler = eigene Verantwortung.
  • Datenweitergabe zur Personaleinsatzplanung = AVV mit Plattform.

8. Equal-Pay-Daten

Nach AÜG § 8 müssen Zeitarbeitnehmer nach 9 Monaten Equal Pay erhalten. Datenabgleich mit Kundenbetrieb erforderlich — DSGVO-Rechtsgrundlage: gesetzliche Pflicht (Art. 6 lit. c).

9. Beschäftigtenüberwachung

  • GPS-Tracking Außendienst: Mitbestimmung + Datenminimierung.
  • Mitarbeiter-App: keine Verhaltensanalyse ohne Information.
  • Schichtplanung-Tools: AVV mit Anbieter.
  • Schlüsselübergabe digital: Klare Zwecke und Löschfristen.

10. Häufige Bußgeldgründe

  • Aufbewahrung Bewerberdaten weit über 6 Monate.
  • Bewerberfotos in Cloud-Diensten ohne AVV.
  • Mitarbeiter-Datentransfer ohne Information.
  • Fehlende AVVs mit ATS-Anbietern.
  • Typische Sanktionen: 10.000-100.000 €.

11. Tool-Unterstützung

11. Sektor-spezifische Enforcement-Fälle

Jahr Behörde Fall Sanktion Lehre
2020 LfDI BW H&M Hamburg (Retail-Beispiel) 35.300.000 € exzessive Mitarbeiterprofile
2020 LfD Berlin Deutsche Wohnen (Immobilien) 14.500.000 € Aufbewahrungsverstoß
2021 LfDI Niedersachsen Notebooksbilliger (E-Commerce) 10.400.000 € dauerhafte Videoüberwachung
2022 LDA Bayern VW (Industrie) 1.100.000 € unzureichende AVV-Kontrolle
2023 HmbBfDI Vattenfall (Energie) 900.000 € unzulässige Bonitätsprüfung
2023 LfD Berlin Online-Plattform 525.000 € unzulässiges Targeted Advertising
2024 LDA Bayern Pflegedienst 280.000 € Patientenakten ungesichert

Aus diesen Fällen lassen sich Branchenmuster ableiten: Sanktionen treffen typisch Großbetriebe mit jahrelang aufgebauten unzulässigen Praktiken (Massenüberwachung, Profilbildung) oder mittelständische Akteure mit systematischen TOM-Defiziten.

12. Sektor-Standards und Codes of Conduct

Branchenspezifische Standards reduzieren das Compliance-Risiko:

Zertifizierung allein schützt nicht vor Sanktionen, dokumentiert aber Sorgfalt — wirkt sich bußgeldmindernd aus.

13. AVV-Anforderungen im Sektor

Typische Sub-Auftragsverarbeiter im Sektor: Cloud-Hoster (AWS, Azure, GCP, Deutsche Cloud-Anbieter), CRM-Anbieter (HubSpot, Salesforce, Pipedrive), E-Mail-Versender (Brevo, Mailjet, Inxmail), Hosting (Hetzner, Strato), Analytics (Matomo, Plausible). Jeder benötigt eigenen AVV plus TIA bei Drittlandstransfer.

14. 5-Schritte-Compliance-Plan für den Sektor

15. Häufige Audit-Befunde im Sektor

16. Branchenvergleich Sanktionsrisiko

Branche Typisches Sanktionsvolumen Häufigste Verstöße
Handel/E-Commerce 50.000 - 10 Mio. € Marketing-Tracking, AVV-Lücken
Industrie 100.000 - 35 Mio. € Beschäftigtendatenschutz
Gesundheit/Pflege 30.000 - 1 Mio. € TOM-Defizite, Akten ungesichert
Energie/Versorger 50.000 - 900.000 € SCHUFA-Abfragen, Smart-Meter
Bildung 5.000 - 100.000 € MS 365 ohne TIA, Schülerdaten
Vereine/NGO 1.000 - 50.000 € fehlender DSB, AVV-Lücken
Influencer/Creator 5.000 - 200.000 € Cookie-Banner, Tracking-Pixel

Höhere Sanktionen treten meist erst nach systematischen Verstößen oder Wiederholungsfällen auf. Erstverfahren enden in 60-70 % der Fälle mit Verwarnung oder Anordnung.

18. DSFA-Pflicht im Sektor

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO ist im Sektor regelmäßig erforderlich bei: systematischer Überwachung von Personen, Verarbeitung besonderer Kategorien in großem Umfang, Profiling mit Rechtsfolgen, Einsatz neuer Technologien (KI, Biometrie, IoT). Die DSK-Liste “Muss-DSFA” gibt verbindliche Beispiele. Ablauf: (1) Schwellenwertanalyse, (2) systematische Beschreibung, (3) Notwendigkeits- und Verhältnismäßigkeitsprüfung, (4) Risikobewertung, (5) Schutzmaßnahmen, (6) DSB-Stellungnahme, ggf. Konsultation Aufsichtsbehörde nach Art. 36.

Praxis-Tipp: DSFA-Templates der DSK oder der CNIL (PIA-Tool) verwenden — beide werden von deutschen Aufsichten anerkannt.

19. Branchenkodex und Zertifizierung

Branchenspezifische Verhaltensregeln nach Art. 40 DSGVO können bei akkreditiertem Verband bindende Wirkung entfalten. Bestehende Kodizes: GDD-Code für KMU, BVDW-Code für Online-Marketing, DGUV-Sektorstandards Gesundheit. Zertifizierung nach Art. 42 DSGVO durch akkreditierte Stellen (z.B. TÜV, DEKRA, EuroPriSe) dokumentiert Sorgfalt, wirkt bußgeldmindernd. Kosten Erstzertifizierung 15.000-80.000 €, Re-Audit alle 3 Jahre.

20. Schnittstelle zu NIS2 und DORA

21. Häufige strategische Fehler im Sektor

  • Datenschutz wird als reine IT-Aufgabe gesehen, nicht als Geschäftsprozess.
  • DSB ohne Direktzugang zur Geschäftsleitung — Verstoß Art. 38 Abs. 3.
  • Kein Budget für Schulungen — Risiko über Mitarbeiterfehler.
  • Cloud-Migration ohne TIA und ohne Vertragsanpassung.
  • Marketing-Tracking ohne TTDSG-konforme Einwilligung.
  • Keine dokumentierte Schwellenwertanalyse für DSFA-Pflicht.
  • Vorhandene AVV werden nicht regelmäßig auf Aktualität geprüft.

Fazit

Personalvermittlung verarbeitet besonders sensible Daten — Bewerber und Beschäftigte. Mit klarem Löschkonzept (6 Monate AGG), AVVs für alle Plattformen und DSFA für KI-Tools ist die Branche beherrschbar.

Amtliche Quellen

FAQ

Wie lange dürfen Bewerberdaten gespeichert werden?

Bei Einstellung: Personalakte. Bei Absage: 6 Monate (AGG-Klagefrist), danach Löschung. Längere Speicherung nur mit Einwilligung.

Ist KI in der Bewerberauswahl erlaubt?

Ja, aber als Hochrisiko nach AI Act 2026 mit umfangreichen Pflichten: DSFA, menschliche Letztentscheidung, Information.

Brauche ich AVV mit Kundenbetrieb?

Häufig gemeinsame Verantwortung nach Art. 26. AVV nur wenn Kunde reiner Verarbeiter ist.

Darf ich SCHUFA-Auskunft bei Bewerbung verlangen?

Nur bei berechtigtem Anlass (z.B. Buchhaltung, Geldtransport) und mit Einwilligung.

Wie umgehe ich Diskriminierungsrisiken bei KI?

Diskriminierungsfreie Trainingsdaten, regelmäßige Bias-Audits, dokumentierte menschliche Letztentscheidung.

Welche Behörde ist für meinen Sektor zuständig?

Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?

Nach § 38 BDSG ab 20 mit der automatisierten Verarbeitung beschäftigten Personen, unabhängig vom Sektor. Zusätzlich Pflicht nach Art. 37 DSGVO bei Kernverarbeitung sensibler Daten oder umfangreicher systematischer Überwachung — typisch bei Pflegediensten, Online-Shops mit Profiling, Influencern mit Tracking. Externer DSB kann beauftragt werden; Vorteile: spezialisierte Expertise, Kosten 6.000-30.000 €/Jahr je nach Unternehmensgröße.

Wie hoch sind realistische Bußgelder im Mittelstand?

Erstverfahren ohne Vorsatz typisch 5.000-50.000 €. Wiederholungsfälle oder vorsätzliche Verstöße können in den 6-stelligen Bereich gehen. Systematische Verstöße (Massenverarbeitung, Profilbildung) bis 7-stellig und höher — siehe Notebooksbilliger 10,4 Mio. €. Die Bemessung folgt EDSA-Guidelines 4/2022 mit Multiplikator nach Konzernumsatz. Kooperation und Mitwirkung senken den Betrag deutlich.

Welche TOM sind im Sektor Pflicht?

Wie läuft ein Audit der Behörde ab?

Ankündigung (in der Regel 2-6 Wochen vor Ort), Unterlagenanforderung (Art. 30-Verzeichnis, AVV-Liste, DSFA, TOM-Dokumentation, Schulungsnachweise, DSB-Berichte), Vor-Ort-Besuch (1-3 Tage), Befundbericht, Anhörung, Maßnahmenkatalog mit Fristen, bei Verstößen Bußgeldverfahren. Vorbereitung: dokumentierte Compliance, klare Verantwortlichkeiten, geübter DSB als Single Point of Contact.

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