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DSGVO Artikel 35: DSFA-Pflicht 2026

DSGVO Art. 35 2026: Datenschutz-Folgenabschätzung, DSK-Listen, Methodik (CNIL, ISO 29134) und Sanktionen.

In einem Satz. DSGVO Artikel 35 verpflichtet Verantwortliche zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA, DPIA) bei Verarbeitungen mit “voraussichtlich hohem Risiko” für Rechte und Freiheiten — drei Auslöser nach Abs. 3 (systematische Bewertung mit Automatisierung, Verarbeitung Art. 9-Daten im großen Stil, systematische Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche) plus DSK-Liste deutscher Spezialfälle.

Wichtige Punkte

  • 3 Auslöser nach Abs. 3 + DSK-Liste.
  • Inhalt nach Abs. 7 verpflichtend.
  • Konsultation Aufsicht bei verbleibendem hohem Risiko (Art. 36).
  • DSB einbeziehen.
  • Bußgeld bis 10 Mio. € / 2% (Art. 83 Abs. 4).

1. Wann DSFA?

Pflicht-Auslöser Abs. 3:

  • lit. a: Systematische und umfassende Bewertung mit automatisierter Entscheidung + rechtliche/ähnlich erhebliche Wirkung.
  • lit. b: Umfangreiche Verarbeitung Art. 9-Daten oder Art. 10-Daten.
  • lit. c: Systematische umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche.

2. DSK-Liste Deutschland

Deutsche DSK-Liste (Datenschutzkonferenz) konkretisiert:

  • Krankenhaus-Informationssysteme.
  • Personalakten mit Gesundheitsdaten.
  • Bonitätsscoring.
  • KI-basierte Bewerberauswahl.
  • Smart-Meter-Rollout.
  • Telemetrie/Fahrzeugdaten.
  • Biometrische Identifikation.

3. DSFA-Inhalte (Abs. 7)

Inhalt Beschreibung
Beschreibung Verarbeitung Zweck, Datenarten, Empfänger
Bewertung Erforderlichkeit Verhältnismäßigkeit
Risikobewertung für Betroffene
Maßnahmen Bewältigung Risiken

4. Methoden

Methode Herausgeber Bemerkung
CNIL-Methode Frankreich Praxisorientiert mit Software
ISO/IEC 29134 International Standardisiert
BfDI-Standardmethode Deutschland Konkret für DE
LDA Bayern Bayern Branchenspezifisch

5. Risiko-Skala

  • Schadensausmaß × Eintrittswahrscheinlichkeit.
  • 4 Stufen: niedrig, mittel, hoch, sehr hoch.
  • Berücksichtigung: Wertverlust, Diskriminierung, Identitätsdiebstahl, Reputationsschaden, finanzielle Nachteile.

6. Beispiel-DSFA für Microsoft 365

Bewertung typisch:

  • Risiko: Telemetriedaten, US-Transfer, Subunternehmer-Kette.
  • Mitigation: Diagnose-Level “Neither”, Connected Experiences off, TIA, Conditional Access, DLP.
  • Restrisiko: mittel — Aufsicht-Konsultation nicht erforderlich, aber Dokumentation strikt.

7. Konsultation Aufsicht (Art. 36)

Pflicht wenn nach DSFA verbleibendes “hohes Risiko” — Verantwortlicher muss Aufsicht konsultieren VOR der Verarbeitung. Aufsicht antwortet binnen 8 Wochen (+6 Wochen Verlängerung).

8. DSB-Rolle

  • DSB-Konsultation Pflicht (Art. 35 Abs. 2).
  • DSB nicht durchführungspflichtig, aber beratend.
  • DSB-Bewertung dokumentieren.

9. Zeitpunkt

  • Vor Verarbeitungsbeginn.
  • Bei wesentlichen Änderungen wiederholen.
  • Mindestens alle 3 Jahre überprüfen.
  • Bei neuen Risiken (z.B. neue Bedrohungen): Update.

10. Sanktionen

  • Fehlende DSFA: Bußgeld bis 10 Mio. € / 2%.
  • AOK Baden-Württemberg 2020: 1,24 Mio. € (u.a. fehlende DSFA).
  • Krankenhäuser, Banken, Versicherer regelmäßig betroffen.

11. Tool-Unterstützung

11. Vollständiger Artikeltext (Auszug)

Der vollständige Wortlaut des Artikels ist im Amtsblatt der EU veröffentlicht (Verordnung (EU) 2016/679, ABl. L 119/1 vom 4.5.2016). Die hier behandelte Norm ist Teil des Schutzkanons und wird durch die nationale Umsetzung im BDSG (Bundesdatenschutzgesetz, Neufassung 2018, geändert 2019, 2021, 2024) ergänzt. Begleitende Erwägungsgründe (Recitals) liefern Auslegungshilfen, sind aber nicht unmittelbar verbindlich.

12. Relevante Erwägungsgründe (Recitals)

Erwägungsgründe konkretisieren die Anwendung. Besonders einschlägig für diesen Artikel:

  • Recital 39: Grundsatz der Transparenz und faire Verarbeitung.
  • Recital 50: Vereinbare Weiterverarbeitung — kompatible Zwecke.
  • Recital 75: Risiken für Rechte und Freiheiten.
  • Recital 76: Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit.
  • Recital 83: Sicherheit der Verarbeitung (Stand der Technik).
  • Recital 85: Datenpannenrisiken und Meldepflicht.

13. Enforcement-Fälle 2020-2024

Jahr Behörde Verantwortlicher Sanktion Kernverstoß
2020 LfDI BW H&M Hamburg 35.300.000 € exzessive Mitarbeiterprofile
2020 LfD Berlin Deutsche Wohnen 14.500.000 € unzulässige Archivstruktur
2021 LfDI Niedersachsen Notebooksbilliger.de 10.400.000 € dauerhafte Videoüberwachung
2022 LDA Bayern VW 1.100.000 € unzureichende AVV-Kontrolle
2023 HmbBfDI Vattenfall 900.000 € unzulässige Bonitätsprüfung
2023 LfDI BW bonprix 35.000 € DSAR-Verstoß
2024 BlnBDI Real Estate Firm 7.500.000 € Aufbewahrungsverstoß

Bußgelder werden nach EDSA-Leitlinie 4/2022 berechnet (Schwere, Vorsatz, Vorgeschichte, Konzernumsatz). Maximum: 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes.

14. EuGH-Rechtsprechung

Wesentliche Urteile mit Relevanz:

  • C-311/18 Schrems II (16.7.2020): Privacy-Shield ungültig, SCC nur mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen.
  • C-184/20 Vyriausioji (1.8.2022): Verarbeitung sensibler Daten nur restriktiv.
  • C-300/21 Österreichische Post (4.5.2023): Schadensersatz nach Art. 82 setzt konkreten Schaden voraus, keine Bagatellgrenze.
  • C-340/21 Natsionalna agentsia (14.12.2023): Beweislast für TOM beim Verantwortlichen.
  • C-687/21 MediaMarktSaturn (25.1.2024): Mitarbeiterfehler entlasten nicht.
  • C-26/22 SCHUFA-Scoring (7.12.2023): Score-Wert ist automatisierte Einzelentscheidung nach Art. 22.

Die EuGH-Linie ist betroffenenfreundlich und wird von deutschen Aufsichten konsequent umgesetzt.

15. EDPB- und BfDI-Leitlinien

Verbindliche Auslegungshilfen:

  • EDPB Guidelines 4/2022: Bußgeldberechnung.
  • EDPB Guidelines 5/2020: Einwilligung.
  • EDPB Guidelines 8/2020: Targeting Social Media Users.
  • BfDI-Tätigkeitsbericht 2024 (Bundestag-Drucksache).
  • DSK-Beschlüsse der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden.
  • Orientierungshilfen einzelner Länderbehörden (BayLDA, LDI NRW, LfDI BW).

Für die DPO-Praxis sind DSK-Beschlüsse meist die schnellste Quelle für deutsche Auslegung, ergänzt durch BfDI-FAQs.

16. Zusammenspiel mit BDSG

Das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz, Neufassung 2018) regelt:

  • § 26 BDSG: Beschäftigtendatenschutz (eigenständige Norm, hohe Bedeutung).
  • § 38 BDSG: DSB-Pflicht ab 20 Beschäftigten (über DSGVO hinaus).
  • § 22 BDSG: Verarbeitung besonderer Kategorien (Konkretisierung Art. 9).
  • § 27 BDSG: Forschungsdatenschutz.
  • § 32 ff. BDSG: Informationspflichten und Betroffenenrechte.
  • § 41 ff. BDSG: Bußgeldvorschriften und Strafvorschriften (§ 42 BDSG).

Strafnorm § 42 BDSG ist scharf: bis 3 Jahre Freiheitsstrafe bei vorsätzlicher unrechtmäßiger Verarbeitung — relevant für Innentäter.

17. Implementierungs-Checkliste

Fazit

DSFA ist Pflicht für jede Hochrisiko-Verarbeitung. Wer KI, Cloud, Gesundheit oder Biometrie einsetzt, kommt nicht drum herum. Strukturierte Methodik (CNIL, ISO 29134) hilft, Restrisiko zu minimieren — und Aufsichtskonsultation zu vermeiden. Eine praxiserprobte DSFA-Vorlage strukturiert die Dokumentation nach Abs. 7.

Amtliche Quellen

FAQ

Wann DSFA Pflicht?

Bei “voraussichtlich hohem Risiko” — drei Auslöser nach Art. 35 Abs. 3 plus DSK-Liste.

Wer führt DSFA durch?

Verantwortlicher unter Einbeziehung des DSB. DSB selbst nicht durchführungspflichtig.

Wie lange dauert eine DSFA?

Einfache: 2-5 Tage. Komplexe (z.B. KI-System): 4-8 Wochen.

Was bei verbleibendem hohem Risiko?

Konsultation Aufsicht nach Art. 36, vor Verarbeitungsbeginn. Antwortfrist 8 Wochen.

Welche Methode wählen?

CNIL für Praxis, ISO 29134 für Standardisierung, BfDI-Methode für deutsche Aufsicht. Mischformen üblich.

Wer überwacht die Einhaltung dieses Artikels in Deutschland?

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?

Nach Art. 83 Abs. 5 DSGVO bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Konzernjahresumsatzes — je nachdem, welcher Betrag höher ist. EDSA Guidelines 4/2022 konkretisieren die Berechnung: Ausgangsbetrag nach Schwere, Multiplikator nach Konzerngröße, Auf- oder Abschläge nach Vorsatz, Mitwirkung und Vorgeschichte. In Deutschland sind bislang Sanktionen bis 35,3 Mio. € (H&M Hamburg, 2020) verhängt worden.

Wie verhält sich die Norm zum BDSG?

BDSG (Bundesdatenschutzgesetz 2018) ergänzt die DSGVO dort, wo Öffnungsklauseln dies erlauben. Wichtig: § 26 BDSG (Beschäftigtendatenschutz), § 38 BDSG (DSB-Pflicht ab 20 Personen), § 22 BDSG (besondere Kategorien). § 42 BDSG enthält Straftatbestände mit Freiheitsstrafe bis 3 Jahren — relevant bei Innentätern oder vorsätzlichem Datenmissbrauch.

Welche EuGH-Urteile sollte ich kennen?

Schrems II (C-311/18), Österreichische Post (C-300/21, Schadensersatz), SCHUFA-Scoring (C-26/22, automatisierte Einzelentscheidung). Die deutsche Aufsichts- und Gerichtspraxis folgt der EuGH-Linie konsequent. BGH und OLG-Rechtsprechung konkretisiert dazu die nationale Umsetzung — insbesondere zum immateriellen Schadensersatz nach Art. 82.

Wie sieht ein typischer Compliance-Workflow aus?

L
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